Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 8a (neu)
Die dreissig Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 angenommen wurde, sind Teil dieser Verfassung.
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 8a (neu)
Die dreissig Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 angenommen wurde, sind Teil dieser Verfassung.
Letzte Änderung 19.04.2024 0:03