Eidgenössische Volksinitiative 'Für eine starke Post'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 92 Abs. 3–5 (neu)

3 Der Bund garantiert allen Einwohnerinnen und Einwohnern ein flächendeckendes Poststellennetz und einen leichten und raschen Zugang zu allen Leistungen eines zukunftsorientierten Universaldienstes.

4 Er beauftragt die Schweizerische Post, das Poststellennetz mit Personal zu betreiben, das in einem Anstellungsverhältnis zur Schweizerischen Post steht.

5 Die Kosten für das Poststellennetz und den Universaldienst werden insbesondere gedeckt durch:

  1. die Einnahmen aus dem Briefmonopol;
  2. die Gewinne einer Postbank, die zu 100 Prozent der Schweizerischen Post gehört.

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Letzte Änderung 26.04.2024 8:28

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