Eidgenössische Volksinitiative 'Gegen neue Kampfflugzeuge'

Die Volksinitiative lautet:

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 8 (neu) Übergangsbestimmung zu Art. 60 (Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee)

1Der Bund beschafft bis zum 31. Dezember 2019 keine neuen Kampfflugzeuge.

2Als neu gelten Kampfflugzeuge, deren Beschaffung zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. Dezember 2019 erfolgt.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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