Eidgenössische Volksinitiative 'Für eine vernünftige Finanzierung der Gesundheitspolitik'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 117 Abs. 3 und 4 (neu)

3 Die Versicherung wird finanziert:

a. durch Beiträge der Versicherten;

b. durch Leistungen des Bundes.

4 Die Leistungen des Bundes werden aus dem Reinertrag der Tabaksteuer, der Steuer auf Alkohol und der Abgabe aus dem Betrieb der Spielbanken gedeckt.

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Letzte Änderung 27.03.2024 11:48

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