Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 117 Abs. 3 und 4 (neu)
3 Die Versicherung wird finanziert:
a. durch Beiträge der Versicherten;
b. durch Leistungen des Bundes.
4 Die Leistungen des Bundes werden aus dem Reinertrag der Tabaksteuer, der Steuer auf Alkohol und der Abgabe aus dem Betrieb der Spielbanken gedeckt.