Eidgenössische Volksinitiative 'Totalrevision der Bundesverfassung'

Die Initiative ist in der Form einer allgemeinen Anregung gestellt und hat folgenden Wortlaut:

Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizerbürger stellen hiermit gestützt auf Art. 118ff. der Bundesverfassung und gemäss dem Bundesgesetz vom 27. Januar 1892 über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen betreffend Revision der Bundesverfassung das Begehren auf Totalrevision der Bundesverfassung.

Fachkontakt
Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

Zum Seitenanfang