Eidgenössische Volksinitiative 'Ausbau der Alpenstrassen und der Zufahrtsstrassen'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 23ter (neu)

a. Der Bund sorgt für den Ausbau der wichtigsten, dem Reise- und Touristenverkehr dienenden Strassenverbindungen im Alpengebiet sowie deren Zufahrtsstrassen.

Die Kosten des Baues fallen zu Lasten des Bundes.

Die beteiligten Kantone können zu angemessenen Beiträgen herangezogen werden.

Der Unterhalt der Strassen ist Sache der Kantone. Vom Ertrag des Zolles auf den Betriebsstoffen der Strassenfahrzeuge bleiben vorab 20 Millionen zur freien Verfügung des Bundes. Von dem diese Summe übersteigenden Betrag wird die eine Hälfte den Kantonen an ihre Strassenaufwendungen zur Verfügung gestellt, die andere Hälfte für den Ausbau der Alpen- und Zufahrtsstrassen verwendet.

b. Ein Bundesbeschluss stellt die näheren Bestimmungen auf.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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