Eidgenössische Volksinitiative 'Ordensverbot'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

a. Art. 12 der Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt:

Art. 12

Von Regierungen auswärtiger Staaten Pensionen oder Gehälter, Titel, Geschenke oder Orden und Ehrenzeichen anzunehmen, ist allen Schweizern untersagt. Die Übertretung des Verbotes zieht den Verlust der politischen Rechte nach sich.

Der Bundesrat kann Schweizer mit ständigem Wohnsitz im Ausland von dem Verbote auf ihr Gesuch ausnehmen.

Nicht unter das Verbot der Annahme von Pensionen und Gehältern fallen die Gegenleistungen auswärtiger Staaten aus Dienst- und Anstellungsverträgen.

b. In die Übergangsbestimmungen zur Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 wird folgende Bestimmung als besonderer Artikel aufgenommen.

Übergangsbestimmung:

Das Verbot des Art. 12 ist nicht rückwirkend. Sind jedoch Mitglieder der Bundesbehörden oder Bundesbeamte bereits im Besitz von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Amtsdauer den Verzicht auf den Genuss der Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu erklären. Auch dürfen im schweizerischen Heere weder Orden und fremdländische Ehrenzeichen getragen, noch von auswärtigen Regierungen verliehene Titel geltend gemacht werden.

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Letzte Änderung 27.03.2024 11:48

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