Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zu Europa!'

Die Volksinitiative lautet:

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Art. 23 (neu)

1Die Schweiz beteiligt sich am europäischen Integrationsprozess und strebt zu diesem Zweck den Beitritt zur Europäischen Union an.

2Der Bund nimmt ohne Verzug Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union auf.

3Der Beitritt zur Europäischen Union wird Volk und Ständen gemäss Artikel 89 Absatz 5 zur Abstimmung unterbreitet.

Art. 24 (neu)

Bei den Beitrittsverhandlungen und der Anpassung des schweizerischen Rechts an das Recht der Europäischen Union achten alle Behörden darauf, dass insbesondere die demokratischen und föderalistischen Grundwerte sowie die sozialen und ökologischen Errungenschaften durch geeignete Massnahmen gesichert werden.

Art. 25 (neu)

Der Bund berücksichtigt bei der Umsetzung des Beitrittsvertrages und der Weiterentwicklung der Europäischen Union sowie bei anderen Fragen der europäischen Integration die Kompetenzen der Kantone und wahrt ihre Interessen. Er informiert die Kantone rechtzeitig und umfassend, hört sie an und zieht sie bei der Vorbereitung von Entscheiden bei.

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Letzte Änderung 03.12.2024 12:08

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