Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 32quinquies (neu)
1Einheimischer Hanf ist frei im Anbau, Vertrieb und Verbrauch.
2Die Hanfverbote und Hanfurteile werden, rückwirkend auf den 3. Oktober 1951, aufgehoben.
3Ein- und Ausfuhr von psychoaktiven Hanfprodukten sind verboten.