Eidgenössische Volksinitiative 'zur Abschaffung der direkten Bundessteuer'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung ist nach folgenden Grundsätzen abzuändern:

  1. Spätestens für die auf den 31. Dezember 2002 folgenden Jahre wird die direkte Bundessteuer nicht mehr erhoben.
  2. Die dem Bund erwachsenden Ertragsausfälle werden, soweit notwendig, durch eine in der Verfassung nach oben begrenzte allgemeine Verbrauchssteuer ausgeglichen.
  3. Der bisher über die direkte Bundessteuer bewirkte interkantonale Finanzausgleich soll mindestens im heutigen Ausmass aufrechterhalten werden.

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Letzte Änderung 27.03.2024 11:48

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