Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung ist nach folgenden Grundsätzen abzuändern:
- Spätestens für die auf den 31. Dezember 2002 folgenden Jahre wird die direkte Bundessteuer nicht mehr erhoben.
- Die dem Bund erwachsenden Ertragsausfälle werden, soweit notwendig, durch eine in der Verfassung nach oben begrenzte allgemeine Verbrauchssteuer ausgeglichen.
- Der bisher über die direkte Bundessteuer bewirkte interkantonale Finanzausgleich soll mindestens im heutigen Ausmass aufrechterhalten werden.