Eidgenössische Volksinitiative 'für weniger Militärausgaben und mehr Friedenspolitik'

Die Volksinitiative lautet:

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Übergangsbestimmungen Art. 20 (neu)

1Der Bund kürzt die Kredite für die Landesverteidigung jährlich um mindestens zehn Prozent gegenüber dem Voranschlag des Vorjahres, bis die Ausgaben für die Landesverteidigung auf mindestens die Hälfte der Rechnung des Jahres vor der ersten Kürzung reduziert sind. Die Teuerung wird dabei ausgeglichen.

2Mindestens je ein Drittel der dadurch eingesparten Beträge wird eingesetzt für:

zusätzliche internationale Friedenspolitik (Schutz der Lebensgrundlagen, Entwicklungszusammenarbeit, Konfliktverhütung) und

zusätzliche soziale Sicherheit im Inland.

3Der Bund fördert die Umstrukturierung der von der Abrüstung betroffenen Betriebe und Verwaltungen auf zivile Güter und Dienstleistungen. Er ergreift Massnahmen insbesondere zugunsten:

  1. der vom Abrüstungsprozess betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
  2. der vom Abrüstungsprozess betroffenen Regionen.

4Der Bund fördert und unterstützt schweizerische, europäische und weltweite Institutionen und Bemühungen für Konfliktverhütung, friedliche Streitbeilegung, Abrüstung und kollektive Sicherheit.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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