'Euro-Initiative'

Die Volksinitiative lautet:

I

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 8bis (neu)

1Die Schweiz wirkt am Aufbau Europas mit.

2Sie setzt sich insbesondere für einen gesicherten Frieden und den globalen Schutz der Umwelt sowie für Demokratie und Föderalismus ein.

II

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Übergangsbestimmungen Art. 19 (neu)

Im Rahmen seiner Europapolitik nimmt der Bund mit der Europäischen Gemeinschaft Beitrittsverhandlungen auf. Entsprechende Vereinbarungen werden gemäss bestehenden Verfassungsbestimmungen Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

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Letzte Änderung 26.04.2024 8:28

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