Eidgenössische Volksinitiative 'Freie Fahrt für Jugendliche mit SBB und PTT'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 26 Abs. 2 und 3 (neu)

2Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr, welche das Schweizer Bürgerrecht, eine Aufenthaltsbewilligung oder eine Niederlassungsbewilligung haben, werden durch die Schweizerischen Bundesbahnen unentgeltlich befördert.

3Der Bund erlässt die notwendigen Bestimmungen.

Art. 36 Abs. 5 und 6 (neu)

5Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr, welche das Schweizer Bürgerrecht, eine Aufenthaltsbewilligung oder eine Niederlassungsbewilligung haben, werden durch Postautos unentgeltlich befördert.

6Der Bund erlässt die notwendigen Bestimmungen.

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Letzte Änderung 26.04.2024 8:28

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