Eidgenössische Volksinitiative 'für einen Gotthard-Basis-Bahn-Tunnel'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Übergangsbestimmungen Art. 20 (neu)

Für die Bahn ist raschmöglichst ein Gotthard-Basis-Tunnel zu realisieren. Die Zufahrten sind für den Huckepack- und den Container-Transit von Grenze zu Grenze auszubauen.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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