Eidgenössische Volksinitiative 'gegen die Vermarktung von Gewalt und Sexualität in den Medien'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 51 (neu)

1Es ist in der Schweiz nicht zulässig, zur Vermarktung von Gewalt und Sexualität in den Medien Bilder zu verbreiten, welche die Würde des Menschen verletzen oder die Gleichstellung von Mann und Frau verneinen.

2Das Gesetz regelt die Einzelheiten des Vollzugs und legt die Strafen für Verstösse fest.

Fachkontakt
Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

Zum Seitenanfang