Eidgenössische Volksinitiative 'Schutzhaft'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird durch die Aufnahme eines neuen Artikels wie folgt ergänzt:

Der Bund hat die Pflicht, Schweizerbürger, die die innere Sicherheit des Landes gefährden, unverzüglich in Schutzhaft zu nehmen.

Fachkontakt
Letzte Änderung 26.04.2024 8:28

Zum Seitenanfang