Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird durch die Aufnahme eines neuen Artikels wie folgt ergänzt:
Der Bund hat die Pflicht, Schweizerbürger, die die innere Sicherheit des Landes gefährden, unverzüglich in Schutzhaft zu nehmen.
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird durch die Aufnahme eines neuen Artikels wie folgt ergänzt:
Der Bund hat die Pflicht, Schweizerbürger, die die innere Sicherheit des Landes gefährden, unverzüglich in Schutzhaft zu nehmen.
Letzte Änderung 07.01.2026 12:02