Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird durch die Aufnahme eines neuen Artikels wie folgt ergänzt:
Der Bund hat die Pflicht, Schweizerbürger, die die innere Sicherheit des Landes gefährden, unverzüglich in Schutzhaft zu nehmen.
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird durch die Aufnahme eines neuen Artikels wie folgt ergänzt:
Der Bund hat die Pflicht, Schweizerbürger, die die innere Sicherheit des Landes gefährden, unverzüglich in Schutzhaft zu nehmen.
Letzte Änderung 02.04.2026 9:08