Eidgenössische Volksinitiative 'für die Mitsprache des Volkes bei Militärausgaben (Rüstungsreferendum)'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 89 Abs. 2 (neu)

2Bundesgesetze, allgemeinverbindliche Bundesbeschlüsse und einfache Bundesbeschlüsse, die Verpflichtungskredite über die Beschaffung von Kriegsmaterial, über militärische Bauten, über Landerwerbe oder über Forschungs-, Entwicklungs- und Versuchsprogramme des Eidgenössischen Militärdepartementes beinhalten, sind dem Volke zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen, wenn es von 50'000 stimmberechtigten Schweizer Bürgern oder von acht Kantonen verlangt wird.

Fachkontakt
Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

Zum Seitenanfang