Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 89 Abs. 2 (neu)
2Bundesgesetze, allgemeinverbindliche Bundesbeschlüsse und einfache Bundesbeschlüsse, die Verpflichtungskredite über die Beschaffung von Kriegsmaterial, über militärische Bauten, über Landerwerbe oder über Forschungs-, Entwicklungs- und Versuchsprogramme des Eidgenössischen Militärdepartementes beinhalten, sind dem Volke zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen, wenn es von 50'000 stimmberechtigten Schweizer Bürgern oder von acht Kantonen verlangt wird.