Eidgenössische Volksinitiative 'für Mieterschutz'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 34septies Abs. 2-5

2Der Bund schützt auf dem Wege der Gesetzgebung Wohnungs- und Geschäftsmieter gegen unangemessene Mietzinse und andere unangemessene Forderungen sowie gegen ungerechtfertigte Kündigungen.

3Ungerechtfertigte Kündigungen sind auf Begehren des Mieters aufzuheben.

4Die Kantone bezeichnen die zuständigen Behörden.

5Der Bund schützt entsprechend die Pächter von Immobilien.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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