Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 27bis Abs. 4 (neu)
4Die Bundesgesetzgebung legt die Jahreszeit fest, in der das Schuljahr beginnt.
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 27bis Abs. 4 (neu)
4Die Bundesgesetzgebung legt die Jahreszeit fest, in der das Schuljahr beginnt.
Letzte Änderung 23.01.2026 7:27