Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 23ter (neu)
Der Bund trifft die erforderlichen Massnahmen für eine möglichst weitgehende Sicherstellung der Versorgung mit Nahrungsmitteln aus der tierischen Produktion bäuerlicher Betriebe auf landes- und betriebseigener Futterbasis. Insbesondere sind folgende Massnahmen zu treffen:
- Förderung der betriebs- und landeseigenen Futtergrundlage;
 - Zulassung von Futtermitteleinfuhren, soweit
 - dadurch keine Absatzstörungen bei Milch, Fleisch und Eiern verursacht werden,
 - solche Importe zur weitgehenden Sicherstellung der Versorgung mit im Inland erzeugten Nahrungsmitteln aus der tierischen Produktion erforderlich sind;
 
3. Bevorzugungen beim Zukauf oder bei der Zuteilung von Futtermitteln
- der bäuerlichen Produzenten, soweit sie entweder aufstockungswürdige Klein- und Mittelbetriebe bewirtschaften oder über eine angemessene eigene Futterfläche verfügen,
 - der gewerblichen Produzenten mit angemessener eigener Futterbasis, die einheimische Futtermittel verwerten.
 
Der deutsche Text der Initiative ist massgeblich.