Eidgenössische Volksinitiative 'gegen übermässige Futtermittelimporte und Tierfabriken sowie für bestmögliche Nutzung des einheimischen Bodens'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 23ter (neu)

Der Bund trifft die erforderlichen Massnahmen für eine möglichst weitgehende Sicherstellung der Versorgung mit Nahrungsmitteln aus der tierischen Produktion bäuerlicher Betriebe auf landes- und betriebseigener Futterbasis. Insbesondere sind folgende Massnahmen zu treffen:

  1. Förderung der betriebs- und landeseigenen Futtergrundlage;
  2. Zulassung von Futtermitteleinfuhren, soweit
  3. dadurch keine Absatzstörungen bei Milch, Fleisch und Eiern verursacht werden,
  4. solche Importe zur weitgehenden Sicherstellung der Versorgung mit im Inland erzeugten Nahrungsmitteln aus der tierischen Produktion erforderlich sind;

3. Bevorzugungen beim Zukauf oder bei der Zuteilung von Futtermitteln

  1. der bäuerlichen Produzenten, soweit sie entweder aufstockungswürdige Klein- und Mittelbetriebe bewirtschaften oder über eine angemessene eigene Futterfläche verfügen,
  2. der gewerblichen Produzenten mit angemessener eigener Futterbasis, die einheimische Futtermittel verwerten.

Der deutsche Text der Initiative ist massgeblich.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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