Eidgenössische Volksinitiative 'Gleiche Rechte für Mann und Frau'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 4bis (neu)

1Mann und Frau sind gleichberechtigt.

2Mann und Frau haben die gleichen Rechte und Pflichten in der Familie.

3Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit.

4Mann und Frau haben Anspruch auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit in Erziehung, Schul- und Berufsbildung sowie bei Anstellung und Berufsausübung.

Übergangsbestimmung

Innert fünf Jahren vom Inkrafttreten des Artikels 4bis an gerechnet sind die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen, sowohl was die Beziehungen zwischen Bürger und Staat als auch was die Beziehungen der Einzelnen untereinander betrifft.

Der deutsche Text der Initiative ist massgebend.

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Letzte Änderung 27.03.2024 11:48

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