Eidgenössische Volksinitiative 'gegen Teuerung und Inflation'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Artikel 31quinquies der Bundesverfassung ist aufgehoben und wird durch folgende Bestimmung ersetzt:

Art. 31quinquies (neu)

1Der Bund sichert, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, eine den gesellschaftlichen Notwendigkeiten und den Erfordernissen des Umweltschutzes entsprechende Entwicklung der Volkswirtschaft.

2Er trifft Massnahmen, um Krisenerscheinungen jeder Art vorzubeugen und deren Auswirkungen, vor allem Teuerung und Arbeitslosigkeit, zu bekämpfen.

3Er garantiert insbesondere die Sicherheit des Arbeitsplatzes, das Recht auf Wohnung, eine allgemeine und umfassende soziale Sicherheit sowie das Bestehen einer gesunden Landwirtschaft, eines gesunden Handwerks und eines gesunden Kleinhandels.

4Zu diesem Zweck trifft der Bund, nötigenfalls unter Einschränkung der Handels- und Gewerbefreiheit, im besonderen die folgenden Massnahmen:

  1. Er errichtet eine allgemeine Kontrolle der Preise, Gewinnmargen, Mieten und Kapitalanlagen sowie des Aussenhandels und der Kapitalein- und -ausfuhr.
  2. Er trifft alle geeigneten Massnahmen, um die Macht der Kartelle und Trusts wirksam einzuschränken; er verhindert die Bildung privater Monopole und ähnlicher Gruppierungen. Er kann, wenn es das allgemeine Interesse erfordert, die Nationalisierung bestehender Monopole und ähnlicher Gruppierungen beschliessen; von einer solchen Massnahme sind kleine und mittlere Betriebe ausgeschlossen.
  3. Er führt auf dem Gebiet des Steuerwesens eine stark progressive Besteuerung der grossen Wirtschaftsballungen, der grössten Einkommen und der grössten Vermögen ein; er verhindert Steuerflucht, Steuerhinterziehung und Spekulation jeder Art.

Der französische Text der Initiative ist massgebend.

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Letzte Änderung 11.04.2024 16:34

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