Eidgenössische Volksinitiative 'für eine Beschränkung der Einbürgerungen'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 44 Abs. 2bis (neu)

Diese bestimmt, dass die Einbürgerungen auf insgesamt höchstens 4'000 Personen pro Jahr beschränkt werden. Die Beschränkung ist so lange gültig als die gesamte Wohnbevölkerung der Schweiz die Zahl 5'500'000 überschreitet und die Lebensmittelproduktion auf landeseigener Grundlage zur üblichen Ernährung der Wohnbevölkerung nicht ausreicht.

Artikel 44 Absatz 2bis BV tritt sofort nach Annahme durch Volk und Stände und dem Erwahrungsbeschluss der Bundesversammlung in Kraft.

Der deutsche Text der Initiative ist massgebend.

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Letzte Änderung 27.03.2024 11:48

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