Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 65bis (neu)
Wegen Schwangerschaftsunterbrechung darf keine Strafe ausgefällt werden.
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 65bis (neu)
Wegen Schwangerschaftsunterbrechung darf keine Strafe ausgefällt werden.
Letzte Änderung 07.01.2026 12:02