Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 34ter Abs. 1 Buchstabe bbis (neu)
Der Bund ist befugt, Vorschriften aufzustellen
über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und ihrer Organisation in Betrieb, Unternehmen und Verwaltung.