Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art.l 37ter Abs. 2 und 3 (neu)
2Über dem Hoheitsgebiet der Eidgenossenschaft ist das Fliegen mit Überschallgeschwindigkeit untersagt.
3Der Bundesrat bestimmt die Ausnahmen von diesem Verbot für schweizerische Militärflugzeuge.