Häufige Fragen
Fragen zum Thema: Vertretung der Liste/Unterzeichnungsquoren
Frage | |
Kann ein(e) Ausländer(in) Listenvertreter(in) sein? | Zur Antwort |
Kann eine und dieselbe Person mehrere Listen (z.B. der gleichen Partei) vertreten? | Zur Antwort |
Zufolge nachträglicher Einreichung eines zweiten Wahlvorschlags durch die Jungpartei geraten beide Wahlvorschläge in Zeitnot. Was, wenn nicht beide Wahlvorschläge vor Wahlanmeldeschluss das Unterschriftenquorum zu beschaffen vermögen? | Zur Antwort |
Welche Exponenten der Kantonalpartei müssen den Wahlvorschlag unterzeichnen: ParteisekretärIn, KoordinatorIn oder wer sonst? | Zur Antwort |
Es fehlt die Stimmrechtsbescheinigung für alle Unterzeichnerinnen und Unterzeichner; ist für die Stimmrechtsbescheinigung eine Nachfrist einzuräumen? | Zur Antwort |
Es fehlt die Stimmrechtsbescheinigung für einzelne UnterzeichnerInnen. Ist eine Frist für Nachbescheinigungen einzuräumen? | Zur Antwort |
Ist die Unterschrift einer Person, die mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet hat, auf allen Wahlvorschlägen zu streichen? | Zur Antwort |
Genügt die Unterschrift des Parteipräsidenten und -sekretärs im Fall der Unterbreitung einer Liste einer Partei, welche von der Pflicht, die Unterschriften der Antragstellenden vorzulegen, befreit ist (Art. 24 Abs. 4 BPR)? Können diese Personen als Vertreter bzw. Stellvertreter der Liste im Sinne von Art. 25 BPR auftreten? Können sie auch als Vertreter fungieren, falls sie gleichzeitig kandidieren oder muss die Partei dann wegen Unvereinbarkeit andere Personen bezeichnen, welche die Liste vertreten? | Zur Antwort |
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