Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Zufolge nachträglicher Einreichung eines zweiten Wahlvorschlags durch die Jungpartei geraten beide Wahlvorschläge in Zeitnot. Was, wenn nicht beide Wahlvorschläge vor Wahlanmeldeschluss das Unterschriftenquorum zu beschaffen vermögen?

Nachträgliches Beschaffen der nötigen Unterschriften ist möglich.

Art. 29 Abs. 1 BPR erlaubt die Behebung von Mängeln während der Bereinigungszeit. Einzig bei den Kandidaturen ist dies auf die Ersetzung amtlich gestrichener Vorgeschlagener beschränkt:

Ø Leerplätze auf dem Wahlvorschlag können nicht mit neuen Kandidaturen aufgefüllt werden.
Ø Eine Nachfrist für die Lieferung von Unterschriften ist hingegen möglich.
Ø Nachfrist staffeln, nicht ausschöpfen lassen (Hälfte für Sammeln, Hälfte für Stimmrechts-bescheinigungen).



Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 29 Abs. 1


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Letzte Änderung 31.12.2011

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