Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Es fehlt die Stimmrechtsbescheinigung für alle Unterzeichnerinnen und Unterzeichner; ist für die Stimmrechtsbescheinigung eine Nachfrist einzuräumen?

Ja.

Müssen von einem Wahlvorschlag Unterschriften gestrichen werden, so dass der Wahlvorschlag das Quorum verfehlt, so ist dies ein Mangel im Sinne von Art. 29 Abs. 1 BPR, der innerhalb der Bereinigungsfrist behebbar ist.

Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 24 Abs. 1
BPR Art. 29 Abs. 1 bis 3


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Letzte Änderung 31.12.2011

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