Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Es fehlt die Stimmrechtsbescheinigung für einzelne UnterzeichnerInnen. Ist eine Frist für Nachbescheinigungen einzuräumen?

Ja.

Soweit Bescheinigungsmängel vorliegen, die nicht von der Liste zu vertreten sind, sind sie ohnehin beheben zu lassen.

Aber auch sonst gilt: Müssen von einem Wahlvorschlag Unterschriften gestrichen werden, so dass der Wahlvorschlag das Quorum verfehlt, so ist dies ein Mangel im Sinne von Art. 29 Abs. 1 BPR, der innerhalb der Bereinigungsfrist behebbar ist.



Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 24 Abs. 1
BPR Art. 29 Abs. 1 bis 3


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Letzte Änderung 31.12.2011

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