Volksinitiativen

Volksinitiativen gehen nicht vom Parlament oder von der Regierung aus, sondern vom Volk. Sie sind ein Grundpfeiler der direkten Demokratie. Die Bundeskanzlei stellt bei Volksinitiativen das korrekte Verfahren sicher, von der Lancierung einer Initiative bis zur Volksabstimmung.

Laufende und frühere Volksinitiativen

Zu welchen Volksinitiativen werden gegenwärtig Unterschriften gesammelt? Welche Volksinitiativen sind zustande gekommen. Welche Volksinitiativen wurden dem Volk zur Abstimmung vorgelegt und wann? Welche Volksinitiativen wurden von Volk und Ständen angenommen? Sie finden sämtliche Resultate von Volksinitiativen seit 1891 in der Datenbank der Bundeskanzlei.  

Aufgaben der Bundeskanzlei

Die Bundeskanzlei begleitet das Initiativkomitee in der ersten Phase seiner Initiative. Sie nimmt eine Vorprüfung des Titels und der Liste der Unterschriften der Komiteemitglieder vor. Die gesammelten Unterschriften werden, nachdem die Gemeinden sie  kontrolliert haben, bei der Bundeskanzlei eingereicht; diese zählt die Unterschriften. Sind innerhalb von 18 Monaten 100 000 gültige Unterschriften zusammengekommen, so erklärt die Bundeskanzlei, dass die Volksinitiative zustande gekommen ist.

Erläuterungen zu den Volksinitiativen

Mit einer Volksinitiative können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine Änderung der Bundesverfassung verlangen. Wie funktioniert das genau? Wer kann eine Volksinitiative unterschreiben? Auf ch.ch finden Sie Informationen und Erläuterungen zu den Volksinitiativen.

Weiterführende Informationen

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/politische-rechte/volksinitiativen.html