Um die Integrität von Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und Referenden zu wahren, hat die Bundeskanzlei verschiedene Massnahmen ergriffen.
Meldungsmonitoring
Die Bundeskanzlei hat in Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeindeverband und Städteverband ein Meldungsmonitoring für laufende Unterschriftensammlungen entwickelt. Damit können Gemeinde und Kantone mittels eines Online-Meldeformulars unkompliziert Verdachtsfälle an die Bundeskanzlei melden. Sie kann dadurch frühzeitig Muster und Tendenzen erkennen und entsprechende Massnahmen einleiten (bspw. Sensibilisierung von Komitees oder zusätzliche Kontrollschwerpunkte bei der Auszählung). Verdachtsfälle fliessen zudem in die Strafanzeigen der Bundeskanzlei ein.
Verhaltenskodex
Gestützt auf die Arbeiten eines von der Bundeskanzlei einberufenen Runden Tisches, den Eingaben aus einer öffentlichen Konsultation sowie dem Fachwissen der begleitenden Expertin, Prof. Dr. Cesla Amarelle, bzw. des begleitenden Experten, Dr. Jürg Wichtermann, wurde ein Verhaltenskodex für die Akteurinnen und Akteure von Unterschriftensammlungen erarbeitet. Dazu zählen insbesondere die Initiativ- und Referendumskomitees, politische Parteien, Verbände und Organisationen, die regelmässig Unterschriftensammlungen durchführen sowie Anbieterinnen kommerzieller Dienstleistungen im Bereich der Unterschriftensammlungen.
Der Verhaltenskodex soll zur Etablierung von Standards und guten Praktiken im Bereich der Unterschriftensammlungen beitragen. Er soll ausserdem die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen den Akteurinnen und Akteuren stärken, das Risiko von Missbräuchen bei Unterschriftensammlungen senken und die Aufdeckung rechtswidriger oder unlauterer Praktiken begünstigen. Der bewusst niederschwellig ausgestaltete Zugang zur Unterschriftensammlung soll erhalten bleiben. Die Bundeskanzlei wird über die Lancierung des Verhaltenskodex informieren.
Austausch mit der Wissenschaft
Überdies wurde im September 2024 ein Austausch mit der Wissenschaft initiiert. In diesem Rahmen wurden konkrete Lösungsansätze auf technischer und prozessualer Ebene identifiziert und entwickelt, um die Sicherheit des Prozesses der Unterschriftensammlungen im bestehenden rechtlichen Rahmen zu erhöhen. Forschende von 6 Universitäten, 3 Fachhochschulen und dem Forensischen Institut Zürich (FOR) nahmen an diesem Austausch teil (vgl. Liste der Teilnehmenden unten). Dabei wurde ein explizit interdisziplinärer Ansatz verfolgt: Vertreten waren Fachpersonen aus den Bereichen Informatik, Politikwissenschaften, Forensik, Rechtswissenschaften, Public Management sowie Wirtschaftsinformatik.
In diesem Kreis wurden vier Massnahmenschwerpunkte identifiziert, die anschliessend in Arbeitsgruppen weiterbearbeitet wurden:
- Sensibilisierung von Komitees und Sammelnden
- Schulung des Auszählteams der Bundeskanzlei
- Proaktive Kommunikation der Massnahmen der Bundeskanzlei
- Einsatz von künstlicher Intelligenz
Dabei wurden diverse Massnahmen umgesetzt und Abklärungen getroffen: Die Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Sensibilisierung der Komitees sind etwa bei der Überarbeitung der Leitfäden zuhanden von Initiativ- und Referendumskomitees eingeflossen. Darüber hinaus wurden Mandate an die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und die Universität Bern vergeben, um wissenschaftlich fundierte Sensibilisierungsmassnahmen zu prüfen bzw. zu erarbeiten (vgl. «Weiterführende Informationen»).
Überdies wurde das Auszählteam der Bundeskanzlei vom FOR mit Blick auf die noch bessere Erkennung von Kopien und von Schreibrobotern erstellten Einträgen geschult. Weitere Schulungen sind in Vorbereitung.
Eine weitere zentrale Massnahme betrifft den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Eine Gruppe von Forschenden der Universitäten Fribourg und Erlangen-Nürnberg untersuchte, ob KI-Mehrfachunterschriften sowie sich wiederholende Schriftbilder erkennen kann. Dies könnte die Kontrollen der Bundeskanzlei ergänzen. Der finale Entscheid über die Gültigkeit einer Unterschrift würde bei einem Menschen bleiben. Die Ergebnisse der umfangreichen dienen der Bundeskanzlei als Entscheid-grundlage für das weitere Vorgehen.
Die bisherigen Ergebnisse wurden an der Abschlusssitzung vom 12. Februar 2026 vorgestellt und verabschiedet. Die weiteren Arbeiten erfolgen punktuell mit den jeweils federführenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Strafanzeigen
Die Bundeskanzlei bringt mutmasslich gefälschte Unterschriften, von denen sie bei der Auszählung und Kontrolle der Volksbegehren oder im Rahmen des schweizweiten Monitorings Kenntnis erhält, zur Anzeige. Seit Oktober 2022 hat sie insgesamt fünf Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Die den Strafanzeigen beigefügten Beweismittel deuten darauf hin, dass Unterschriften für eidgenössische Volksinitiativen gefälscht worden sein könnten. Bei sämtlichen Strafanzeigen wurde der überwiegende Teil der mutmasslich gefälschten Unterschriften von den Gemeinden bereits für ungültig erklärt. Die mutmasslich gefälschten Unterschriften wurden vorab gesammelt, als die Massnahmen der Bundeskanzlei zur Wahrung der Integrität der Unterschriftensammlungen noch nicht verstärkt worden waren (vgl. Medienmitteilunge zur zweiten Strafanzeige, dritten Strafanzeige, vierten Strafanzeige und fünften Strafanzeige).
Verstärkte Kontrollen
Die von Initiativ- und Referendumskomitees eingereichten Unterschriften für ein Volksbegehren wurden schon immer von Hand kontrolliert und einzeln gezählt. Im Winter 2023/2024 hat die Bundeskanzlei die Kontrollen verstärkt. Im September 2024 hat sie diese verstärkten Kontrollen ausgeweitet und das 4-Augen-Prinzip eingeführt. Damit werden alle eingereichten Unterschriften jeweils einzeln von zwei Personen des Auszählteams der Bundeskanzlei kontrolliert und gezählt.
Dabei werden nicht nur die bescheinigten Unterschriften kontrolliert. Indem systematisch auch die bereits von den Gemeinden für ungültig erklärten Unterschriften kontrolliert werden (obwohl sie für das Zustandekommen eines Volksbegehrens nicht in Betracht fallen), werden Muster und Auffälligkeiten noch besser erkannt. Einerseits konnte die Bundeskanzlei dadurch verdächtige Unterschriften aussortieren und der Bundesanwaltschaft als Beilage ihrer Strafanzeigen übergeben. Andererseits dienen die ersichtlich gewordenen Muster und Auffälligkeiten als Orientierung für die weiteren ergriffenen Massnahmen, etwa zur Einordnung der via Monitoring eingegangenen Meldungen oder für die Entwicklung von zielgerichteten Massnahmen im Rahmen des Austauschs mit der Wissenschaft.
Überarbeitung Leitfäden sowie Broschüre Stimmrechtsbescheinigung
Die Bundeskanzlei hat im Jahr 2025 die Weisung zur korrekten Bescheinigung des Stimmrechts an die Gemeinden (vgl. «Broschüre Stimmrechtsbescheinigung» unter «Weiterführende Informationen») überarbeitet.
In der Broschüre sind alle wichtigen Punkte aufgeführt, die von den stimmregisterführenden Stellen der Gemeinde bzw. des Kantons bei der Bescheinigung des Stimmrechts zu beachten sind. Die Überarbeitung wurde eng von den Kantonen (über die Schweizerische Staatsschreiberkonferenz [SSK]) und Gemeinden (über den Verband Schweizerischer Einwohnerdienste [VSED]) begleitet. Im Zuge dieser Überarbeitung wurde ein Kapitel zum Thema «Integrität der Unterschriftensammlung» geschaffen. Ferner wurden einige Elemente präzisiert.
Auch die Leitfäden zur Lancierung einer eidgenössischen Volksinitiative sowie für die Ergreifung eines fakultativen Referendums wurden im Jahr 2025 grafisch und inhaltlich überarbeitet. Die inhaltlichen Anpassungen betreffen vor allem die Information und die Sensibilisierung zur Integrität von Unterschriftensammlungen. Die Leitfäden werden interessierten Personen und Organisationen beim Erstkontakt mit der Bundeskanzlei zugestellt, um sie in ihrem jeweiligen Vorhaben optimal zu unterstützen und ihnen sämtliche wichtigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Weiterführende Informationen