Integrität von Unterschriftensammlungen

Um die Integrität von Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und Referenden zu wahren, hat die Bundeskanzlei verschiedene Massnahmen ergriffen. So wurden die Kontrollen bei der Auszählung der Unterschriften verstärkt und ein Meldungsmonitoring der Bundeskanzlei für Gemeinden und Kantone zu laufenden Unterschriftensammlungen im November 2024 schweizweit eingeführt. Überdies steht die Bundeskanzlei mit der Wissenschaft im Austausch, um technische und prozessuale Lösungen zur Wahrung der Integrität der Unterschriftensammlungen zu erarbeiten. Im Rahmen der GovTech Innovationsbörse 2025 hat die Bundeskanzlei zudem Start-ups eingeladen, entsprechende Lösungsvorschläge zu entwickeln. Weiterhin setzt die Bundeskanzlei auch auf die strafrechtliche Verfolgung, indem sie Verdachtsfälle zur Anzeige bringt.

Verhaltenskodex für Unterschriftensammlungen

Eine weitere Massnahme war die Einrichtung eines Runden Tisches, der einen Verhaltenskodex für die Akteurinnen und Akteure von Unterschriftensammlungen erarbeiten sollte. Dazu zählen die Initiativ- und Referendumskomitees, politische Parteien, Verbände und Organisationen, die regelmässig Unterschriftensammlungen durchführen, Anbieterinnen kommerzieller Dienstleistungen im Bereich der Unterschriftensammlungen sowie Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben. Nach vier Sitzungen des Runden Tisches liegt dieser Verhaltenskodex nun im Entwurf vor. Er ist, wie von Beginn an vorgesehen, rechtlich nicht verbindlich. Vielmehr verpflichten sich die beitretenden Akteurinnen und Akteure im Sinne einer Selbstregulierung, die sie betreffenden Massnahmen einzuhalten.

Der Verhaltenskodex soll zur Etablierung von Standards und guten Praktiken im Bereich der Unterschriftensammlungen beitragen. Er soll ausserdem die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen den Akteurinnen und Akteuren stärken, das Risiko von Missbräuchen bei Unterschriftensammlungen senken und die Aufdeckung rechtswidriger oder unlauterer Praktiken begünstigen. Der bewusst niederschwellig ausgestaltete Zugang zur Unterschriftensammlung soll erhalten bleiben. Zu diesem Zweck sieht der Verhaltenskodex Massnahmen vor, die vor allem die kommerzielle Unterschriftensammlung betreffen. So soll zum Beispiel rückverfolgbar sein, von welcher Person Unterschriften gesammelt wurden. Kommerzielle Organisationen sollen sich verpflichten, Unterschriften nur zu sammeln, wenn sie dazu ein Mandat erhalten haben. Weiter definiert der Kodex Massnahmen zur Schulung und Entschädigung der (kommerziellen) Sammlerinnen und Sammler sowie zur Stärkung der Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteure. Die Bundeskanzlei soll eine Plattform zur Meldung möglicher Unregelmässigkeiten bei Unterschriftensammlungen einrichten und jährlich über die praktische Umsetzung und die Erreichung der Ziele des Verhaltenskodex gegenüber der Öffentlichkeit Bericht erstatten.

Öffentliche Konsultation

Die Bundeskanzlei hat vom 10. Juni 2025 bis am 5. September 2025 eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der Verhaltenskodex durchgeführt. Diese hatte zum Ziel, die Einschätzungen aller betroffenen und interessierten Akteurinnen und Akteure im Bereich der Unterschriftensammlungen abzuholen und zu konsolidieren.

Insgesamt sind 56 Stellungnahmen eingegangen (siehe «Weiterführende Informationen»). Geäussert haben sich fast alle Kantone und die Dachverbände der Gemeinden und Städte, die meisten politischen Parteien und Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere wichtige Akteurinnen und Akteure im Bereich der Unterschriftensammlungen, insbesondere auch Organisationen, die Unterschriften gegen Bezahlung sammeln oder andere Dienstleistungen in diesem Bereich anbieten.

Die Auswertung der Konsultation (siehe Bericht unter «Weiterführende Informationen») zeigt, dass ein Verhaltenskodex bei ausreichend vielen betroffenen Akteurinnen und Akteuren auf Rückhalt stösst. Die Bundeskanzlei wird nun den Kodex finalisieren und sich dabei auf die Rückmeldungen aus der Konsultation und die Ergebnisse des Runden Tisches stützen sowie auf das Fachwissen der Expertin und des Experten, Prof. Cesla Amarelle und Dr. Jürg Wichtermann, die den Runden Tisch begleitet haben. Diese Arbeiten sollen noch vor Ende Jahr abgeschlossen werden. Danach wird es für Akteurinnen und Akteure möglich sein, sich dem Verhaltenskodex anzuschliessen.

Weiterführende Informationen

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/politische-rechte/volksinitiativen/integritaet.html