Organisationsverordnung für den Bundesrat

Im Zusammenhang mit den Umsetzungsarbeiten zur Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) vom 28. September 2012 im Rahmen der Regierungsreform beauftragte der Bundesrat mit Beschluss vom 30. Januar 2013 die BK mit der Ausarbeitung einer Organisationsverordnung für den Bundesrat (OV-BR). Damit soll ein seit dem Inkrafttreten des RVOG am 1. Oktober 1997 bestehender Auftrag des Gesetzgebers (Art. 24 RVOG) erfüllt werden.

Die Bundeskanzlei hat im Verlaufe des Jahres 2013 einen Entwurf einer OV-BR ausgearbeitet. Der Bundesrat hat die OV-BR am 29. November 2013 verabschiedet und per 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.

Die OV-BR fügt sich in die Systematik des RVOG ein. Wie die Departemente und die BK soll auch der Bundesrat über eine Organisationsverordnung verfügen.

Die OV-BR regelt namentlich die Reihenfolge im Bundesrat für den Fall der Abwesenheit der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Bundesrates. Weiter enthält die OV-BR u.a. Regelungen zur Departementsverteilung, zur Ausstandspflicht, zur Protokollierung von Bundesratssitzungen, zur Annahme von Geschenken und zum Präsidium.

Erläuterungen:

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/dokumentation/gesetzgebung/rechtsbereiche-der-bk/abgeschlossene-gesetzgebungsprojekte/organisationsverordnung-fuer-den-Bundesrat.html