Revisionen Publikationsrecht

  • Das Publikationsgesetz regelt die Veröffentlichung der Gesetzessammlungen des Bundes (Amtliche und Systematische Sammlung) und des Bundesblatts. 

  • Mit der Revision soll das Gesetz an die Bundesverfassung vom 18. April 1999 angepasst werden. Bisher in der Verordnung enthaltene Bestimmungen werden auf Gesetzesstufe gehoben. Aufgrund der geänderten Formen der Erlasse der Bundesversammlung muss deren Publikationsorgan neu festgelegt werden. 

  • Das Gesetz soll den neuen Entwicklungen bei der Veröffentlichung amtlicher Texte Rechnung tragen. Es soll eine Rechtsgrundlage für die elektronische Publikation im Internet schaffen und das Verhältnis zwischen gedruckter und elektronischer Form klar definieren.  

  • Die Kriterien zur Aufnahme von Texten in die Gesetzessammlungen und ins Bundesblatt sollen den heutigen Bedürfnissen entsprechen.  

  • Mit der Revision der Bestimmungen über die rechtzeitige Veröffentlichung und die Verbindlichkeit von Erlassen werden ein Beitrag zur Verbesserung der Rechtssicherheit geleistet und die Voraussetzungen geschaffen, um den Anliegen einer rechtsstaatlich einwandfreien amtlichen Publikation gerecht zu werden. 

  • Der Bundesrat hat in seiner Legislaturplanung 1999-2003 die Revision des Publikationsgesetzes vorgesehen. 

  • Die Bundeskanzlerin hat im September 2001 beschlossen, die Totalrevision des Publikationsgesetzes nicht mit der Umsetzung der Publikationsstrategie des Bundes zu verbinden. 

  • Eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Sektion Recht der Bundeskanzlei hat einen Entwurf mit erläuterndem Bericht erarbeitet. 

  • Der Bundesrat hat am 15. Januar 2003 beschlossen, den Entwurf in die Vernehmlassung zu geben. Diese dauerte bis Ende April 2003.  

  • Am 22. Oktober 2003 hat der Bundesrat das Ergebnis der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zu Handen des Parlamentes verabschiedet.  

  • Die Staatspolitische Kommission des Ständerates behandelte die Botschaft an ihrer Sitzung vom 13.01.2004, der Ständerat an seiner Verhandlung vom 1.3.2004.  

  • Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates behandelte die Botschaft an ihrer Sitzung vom 25.3.2004, der Nationalrat an seiner Verhandlung vom 7.6.2004.  

  • Der Ständerat bereinigte die Differenzen zum Nationalrat an seiner Verhandlung vom 16.6.2004.
    Die Schlussabstimmung durch die eidg. Räte erfolgte am 18.6.2004  

  • Ablauf der Referendumsfrist für das Bundesgesetz vom 18.6.2004 über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG) am 7. Oktober 2004.  

  • Erarbeitung des Antrages auf Inkraftsetzung des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 und zur Gutheissung der Publikationsverordnung. 

  • Ämterkonsultation September 2004 

  • Der Bundesrat hat am 17. November 2004 das Publikationsgesetz vom 18. Juni 2004 auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt und die auf den gleichen Zeitpunkt in Kraft tretende Publikationsverordnung gutgeheissen.

Vernehmlassungsunterlagen

Weitere Dokumente

Erläuternder Bericht PublV vom 4. Juni 2010 (PDF, 730 kB, 06.07.2010)Der Bericht existiert lediglich in französischer Sprache

Verfahrensabläufe

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/dokumentation/gesetzgebung/rechtsbereiche-der-bk/abgeschlossene-gesetzgebungsprojekte/revisionen-publikationsrecht.html