Eidgenössische Volksinitiative 'zur Begrenzung der Militärausgaben'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 20bis (neu)

Die Bundesversammlung ist befugt, über Militärausgaben, welche den Betrag von jährlich 500 Millionen Franken nicht übersteigen, zu entscheiden.

Militärausgaben, die diese Höchstgrenze übersteigen, sind der Volksabstimmung zu unterstellen.

Dringlichkeitsbeschlüsse nach Artikel 89bis der Bundesverfassung sind hierfür nicht zulässig.

In Zeiten aktiven Dienstes finden diese Bestimmungen keine Anwendung.

Massgebend ist der deutsche Text der Initiative.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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