Eidgenössische Volksinitiative 'Vorübergehende Herabsetzung der militärischen Ausgaben (Rüstungspause)'

Die Volksinitiative lautet:

Die unterzeichneten Schweizerbürger, gestützt auf das durch Artikel 121 BV gewährleistete Initiativrecht,

in Erwägung der Notwendigkeit einer positiven Aktion zugunsten des Friedens und einer Rüstungsbeschränkung sowie der moralischen Verpflichtungen, die ihrer Arbeit nach der Schweiz als neutralem Land obliegen, verlangen, dass die Bundesverfassung durch einen Übergangsartikel ergänzt werde, der vorsieht:

  1. dass im ordentlichen Budget der Eidgenossenschaft für das Jahr 1955 (oder spätestens für 1956) eine massive Herabsetzung der Militärausgaben im Ausmass von 50% vorgenommen werde;
  2. dass während des gleichen Jahres keine neuen Ausgaben im Rahmen des ausserordentlichen Rüstungsbudget beschlossen werden;
  3. dass die dadurch erzielten Einsparungen folgende Verwendung finden:
  4. zur einen Hälfte für schweizerische Jugendhilfswerke und à fonds perdus zugunsten der Erstellung billiger Wohnungen;
  5. zur anderen Hälfte für den Wiederaufbau kriegsverwüsteter Gebiete in unseren Nachbarländern.

Sie sprechen den Wunsch aus, dass im Laufe dieses Jahres das Problem der Landesverteidigung im Sinne einer Verminderung der Belastung von Land und Bürger sowie einer richtigeren Auffassung der Möglichkeiten und Pflichten der Schweiz neu geprüft werde.

Eine italienische Fassung des vorgeschlagenen Verfassungsartikels besteht nicht.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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