Eidgenössische Volksinitiative 'Rückkehr zur direkten Demokratie'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Aufhebung von Art. 89, Abs. 3, der Bundesverfassung (Dringlichkeitsklausel) und dessen Ersetzung durch einen neuen:

Art. 89bis

Allgemeinverbindliche Bundesbeschlüsse, deren Inkrafttreten keinen Aufschub erträgt, können durch die Mehrheit aller Mitglieder in jedem der beiden Räte sofort in Kraft gesetzt werden; ihre Gültigkeitsdauer ist zu befristen.

Wird von 30'000 stimmberechtigten Schweizerbürgern oder von acht Kantonen eine Volksabstimmung verlangt, treten die sofort in Kraft gesetzten Beschlüsse ein Jahr nach ihrer Annahme durch die Bundesversammlung ausser Kraft, soweit sie nicht innerhalb dieser Frist vom Volke gutgeheissen wurden; in diesem Falle können sie nicht erneuert werden.

Die sofort in Kraft gesetzten Bundesbeschlüsse, welche sich nicht auf die Verfassung stützen, müssen innert Jahresfrist nach ihrer Annahme durch die Bundesversammlung von Volk und Ständen genehmigt werden; andernfalls treten sie nach Ablauf dieses Jahres ausser Kraft und können nicht erneuert werden.

Fachkontakt
Letzte Änderung 03.12.2024 12:08

Zum Seitenanfang