Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 31 Abs. 1
- Die Wirtschaft des Landes ist Sache des ganzen Volkes.
- Das Kapital ist in den Dienst der Arbeit, des allgemeinen wirtschaftlichen Aufstieges und der Volkswohlfahrt zu stellen.
- Der Bund ist befugt, die zu diesem Zwecke erforderlichen Massnahmen in Aufbau und Organisation der nationalen Wirtschaft anzuordnen.
- Die Existenz der Bürger und ihrer Familien ist zu sichern.
- Das Recht auf Arbeit und deren gerechte Entlöhnung sind zu gewährleisten.
- Die Arbeit ist in allen Zweigen der Wirtschaft zu schützen.
- Zur Durchführung dieser Grundsätze und zum Zwecke der Verhütung von Krisen und Arbeitslosigkeit erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften, insbesondere über das Zusammenwirken von Staat und Wirtschaft.
- Die Kantone und die Wirtschaftsorganisationen werden zur Mitwirkung herangezogen.