Eidgenössische Volksinitiative 'Wirtschaftsreform und Rechte der Arbeit'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 31 Abs. 1

  1. Die Wirtschaft des Landes ist Sache des ganzen Volkes.
  2. Das Kapital ist in den Dienst der Arbeit, des allgemeinen wirtschaftlichen Aufstieges und der Volkswohlfahrt zu stellen.
  3. Der Bund ist befugt, die zu diesem Zwecke erforderlichen Massnahmen in Aufbau und Organisation der nationalen Wirtschaft anzuordnen.
  4. Die Existenz der Bürger und ihrer Familien ist zu sichern.
  5. Das Recht auf Arbeit und deren gerechte Entlöhnung sind zu gewährleisten.
  6. Die Arbeit ist in allen Zweigen der Wirtschaft zu schützen.
  7. Zur Durchführung dieser Grundsätze und zum Zwecke der Verhütung von Krisen und Arbeitslosigkeit erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften, insbesondere über das Zusammenwirken von Staat und Wirtschaft.
  8. Die Kantone und die Wirtschaftsorganisationen werden zur Mitwirkung herangezogen.

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Letzte Änderung 04.10.2024 1:03

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