Eidgenössische Volksinitiative 'Für die Familie'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 33bis (neu)

Die Familie als Grundlage von Staat und Gesellschaft geniesst in ihrer Gründung und in ihrem Bestand den Schutz des Bundes. Ihre Rechte und Bedürfnisse sind in der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialpolitik in besonderer Weise zu berücksichtigen.

Zur wirtschaftlichen Sicherung der Familie fördert der Bund die Ausrichtung von Familien-, Kinder- und Alterszulagen an Selbständig- und Unselbständigerwerbende auf der Grundlage von Ausgleichs-, Versicherungs- oder ähnlichen Kassen; nötigenfalls errichtet er solche Kassen selbst.

Der Bund ist befugt, auf dem Gebiete des Siedlungs- und Wohnungswesens Bestrebungen zugunsten der Familie zu fördern und entsprechende Massnahmen zu unterstützen.

Die Ausführung der Massnahmen des Bundes erfolgt unter Mitwirkung der Kantone; Berufsorganisationen, öffentliche und private Vereinigungen können beigezogen werden.

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Letzte Änderung 03.12.2024 12:08

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