Eidgenössische Volksinitiative 'Für sicherere Fahrzeuge'

Die Bundesverfassung1  wird wie folgt geändert:

Art. 82 Abs. 1bis–1octies

1bis Der Gesetzgeber orientiert sich an den folgenden Grundsätzen:

a. Aktivitätsbezogene Ergonomie ist die wissenschaftliche Untersuchung der Beziehung zwischen der Benutzerin oder dem Benutzer und den Mitteln, den Methoden und der Umgebung beim Führen eines Fahrzeugs; die Anwendung der entsprechenden Erkenntnisse muss für möglichst viele Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ein Höchstmass an Komfort, Sicherheitsgefühl und Effizienz garantieren.

b. Schutz ist das Handeln, mit dem dafür gesorgt wird, dass Personen und Gegenständen kein Schaden zugefügt wird; er ist auch darauf ausgerichtet, Schäden im Fall eines Unfalls zu reduzieren.

c. Sicherheit ist die Eigenschaft all dessen, was sicher ist, das Merkmal von allem, was zuverlässig und seiner Art gemäss funktioniert; sie charakterisiert einen Zustand oder eine Situation der Gefahrlosigkeit; die Anforderung der Sicherheit gilt sowohl für den Gegenstand selber als auch für seinen Gebrauch.

d. Sicherheitsgefühl ist die Gemütslage des Vertrauens und der Ruhe, die sich aus dem begründeten oder unbegründeten Gefühl ergibt, vor jeder Gefahr sicher zu sein. 

1ter Der Bund stellt sicher, dass im Bereich des Führens von Fahrzeugen den Herstellern von Fahrzeugen und Zubehör, den Führerinnen und Führern, den Fahrzeughalterinnen und  haltern, den Auftraggebern und den Versicherungen (nachfolgend: Akteure) ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten hinsichtlich ihrer Tätigkeit und ihrer Zuständigkeit zugewiesen sind. Er legt die Mittel für Information, Ausbildung und Kontrolle fest.

1quater Er schreibt vor, welche Bedingungen für die Information der Käuferinnen und Käufer gelten, damit diese eine fundierte Wahl treffen können, unabhängig davon, ob es sich um ein neues oder ein gebrauchtes Fahrzeug oder Zubehörteil handelt.

1quinquies Er verlangt von den Herstellern oder ihren Vertretungen, zu garantieren, dass ihre Produkte in Bezug auf die aktivitätsbezogene Ergonomie, den Schutz und die Sicherheit dem Stand des Wissens und der Technik entsprechen. Er passt die rechtlichen Rahmenbedingungen an, wenn sich der Stand des Wissens und der Technik in den Bereichen der aktivitätsbezogenen Ergonomie, des Schutzes und der Sicherheit entwickelt. 

1sexies Die Akteure haften zivil- und strafrechtlich für alle Folgen, falls Mängel in diesen Bereichen zu Ereignissen führen, die einen zufriedenstellenden Verlauf beim Führen von Fahrzeugen stören, wie Unaufmerksamkeit, Gefährdung oder ein Unfall. Bei der Berechnung der Verantwortung, die den einzelnen Akteuren zukommt, ist eine Abwägung vorzunehmen gestützt darauf, welche Möglichkeit der jeweilige Akteur hatte, präventiv zu handeln, um so das Risiko störender Ereignisse zu verringern.

1septies Der Bund legt für Fahrzeuge und Zubehör im Strassenverkehr das Verfahren und die Kriterien der Konformität fest in den Bereichen der aktivitätsbezogenen Ergonomie, des Schutzes und der Sicherheit.

1octies Werden Funktionalitäten eines Zubehörteils in die Schnittstelle eines Fahrzeugs integriert, so ist der Hersteller, der die Funktionalitäten integriert, für ihre Konformität in Bezug auf die aktivitätsbezogene Ergonomie, den Schutz und die Sicherheit verantwortlich.

1 SR 101

  

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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