Eidgenössische Volksinitiative 'Private Rüstungsindustrie'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 41 der Bundesverfassung wird aufgehoben und durch folgenden neuen Text ersetzt:

Herstellung, Beschaffung und Vertrieb von Waffen, Munition und Kriegsgerät jeder Art stehen ausschliesslich dem Bunde zum Zwecke der Landesverteidigung zu.

Der Bund kann befristet das Recht zur Herstellung, zur Beschaffung und zum Vertrieb von Waffen, Munition und Kriegsgerät jeder Art solchen Schweizerbürgern oder solchen schweizerischen Gesellschaften übertragen, welche ihre Unabhängigkeit vom Ausland und von der ausländischen Waffenindustrie nach jeder Richtung gewährleisten.

Der Bund überwacht die Konzessionäre. Seine mit der Überwachung Beauftragten haben jederzeit Zutritt zu allen Geschäftsräumen und Arbeitsstätten der Konzessionäre, das unbeschränkte Recht zur Einsichtnahme und Kontrolle aller Geschäftsbücher, Belege und Geschäftskorrespondenzen, zur Einvernahme der Konzessionäre, ihres Personals und überhaupt von jedermann, der mit dem Unternehmen in Verbindung steht.

Die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Wehrmitteln und Kriegsgerät darf nur mit Bewilligung des Bundes erfolgen. Der Bundesrat erlässt auf dem Wege einer Verordnung die nötigen Ausführungsvorschriften.

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Letzte Änderung 11.04.2024 16:34

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