Eidgenössische Volksinitiative 'Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 14 Abs. 2 (neu)

2 Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie bildet in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie darf gegenüber andern Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen.

Letzte Änderung 25.09.2023 12:34

Zum Seitenanfang