Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 129 Abs. 4 (neu)
4 Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.