Eidgenössische Volksinitiative 'Tiere sind keine Sachen!'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt ergänzt:

Art. 79a (neu)

1Tiere sind Lebewesen, deren Würde, Empfindungen und Schmerzfähigkeit der Mensch Rechnung tragen muss.

2Der Bundesgesetzgeber bestimmt die besonderen, den Tieren zukommenden Rechte und setzt zu deren Vertretung geeignete Anwälte ein.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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