Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art.2bis (neu)
Der Bund streicht für die schweizerische Gerichtsbarkeit das auf Druck von aussen 1995 unter Artikel 261bis StGB eingeführte „Anti-Rassismus-Gesetz", beseitigt jede weitere jeglicher Art geistige Bevormundung und gewährleistet, insbesondere auch für die heranwachsende Jugend, die uneingeschränkte geistige Unabhängigkeit und Entwicklungsmöglichkeit durch Unterbindung jeder dem einseitigen Vorteil oder Schutz von ideologischen, politischen, wirtschaftlichen, religiösen, völkischen oder rassischen Gruppierungen und Minderheiten dienenden Gesetzgebung.
Fassung 28.03.1997 IK inkl. Titeländerung IK 21.07.1997 und Titeländerungsvorschlag Wi 10.09.1997/Wi