Eidgenössische Volksinitiative 'Klinische Musterstationen'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 33bis (neu)

1Für die Lösung der Sucht- und Drogenfrage auf medizinischer Ebene und die Heilung der Krebs- und bösartig endogen Kranken leitet der Bund durch „Musterstationen" an den Schweizerischen Volluniversitäten in Basel, Bern, Genf und Zürich die Erfahrungsmedizin der Hochschulen in die wissenschaftliche Medizin über.

2Die „Musterstationen" an den Schweizerischen Volluniversitäten gewährleisten den Kliniken für die „analytische Ursachendiagnostik" der endogenen Erkrankungen das Wissen über den „Gesamtkreislauf des lebenden Menschen" und über die Gesetze, die sich aus diesem Kreislauf für die Funktion und die Gestaltung der gesunden und kranken Gewebe ergeben, und sichern damit den bisher unheilbaren endogen Kranken ihre individuelle Heilung.

3Der Bund gewährleistet den wissenschaftlichen Personalbetrieb der „Musterstationen" durch besonderes Gesetz.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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