Eidgenössische Volksinitiative 'Arbeitsverteilung'

Die Volksinitiative lautet:

I

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 34octies (neu)

Der Bund trifft Vorkehren, damit

a.alle Frauen und Männer im erwerbsfähigen Alter ihren Unterhalt durch bezahlte Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können - insbesondere durch Verkürzung der Arbeitszeiten und Förderung verschiedener Formen der Arbeitsverteilung;

b.eine gleichberechtigte Verteilung der gesellschaftlich notwendigen Nichterwerbsarbeit sowie von Diensten im Interesse der Allgemeinheit zwischen den Geschlechtern ohne soziale und berufliche Benachteiligung möglich ist;

c.allen Menschen im erwerbsfähigen Alter eine angemessene berufliche Weiterbildung oder Umschulung ermöglicht wird.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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