Eidgenössische Volksinitiative 'zum Schutze des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie (Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung [FMF])'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 24decies Abs. 2 Bst. c und g

2Der Bund erlässt Vorschriften über den Umgang mit menschlichem Keim- und Erbgut. Er sorgt dabei für den Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Familie und lässt sich insbesondere von den folgenden Grundsätzen leiten:

...

Die Zeugung ausserhalb des Körpers der Frau ist unzulässig;

...

g. Die Verwendung von Keimzellen Dritter zur künstlichen Zeugung ist unzulässig.

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Letzte Änderung 27.03.2024 11:48

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