Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 24decies Abs. 2 Bst. c und g
2Der Bund erlässt Vorschriften über den Umgang mit menschlichem Keim- und Erbgut. Er sorgt dabei für den Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Familie und lässt sich insbesondere von den folgenden Grundsätzen leiten:
...
Die Zeugung ausserhalb des Körpers der Frau ist unzulässig;
...
g. Die Verwendung von Keimzellen Dritter zur künstlichen Zeugung ist unzulässig.