Eidgenössische Volksinitiative 'für gleiche Rechte von Frau und Mann bei der Wahl des Familiennamens (Familiennameninitiative)'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 54bis(neu)

1Eheleute führen einen gemeinsamen Familiennamen.

2Zum Familiennamen bestimmen die Eheleute bei der Eheschliessung entweder den Namen der Frau oder den Namen des Mannes.

3Diejenige Person, deren Name nicht Familienname wird, kann durch Erklärung bei der Eheschliessung dem Familiennamen ihren vor der Eheschliessung geführten Namen voranstellen.

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Letzte Änderung 11.04.2024 16:34

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