Eidgenössische Volksinitiative 'Zivildienst für die Gemeinschaft'

Die Volksinitiative lautet:

Gestützt auf Artikel 121 der Bundesverfassung laden die unterzeichneten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Bundesbehörden auf dem Weg einer allgemeinen Anregung ein, den Art. 18 der Bundesverfassung in dem Sinne neu zu fassen:

  1. dass er die Militärdienstpflicht als Regel festhält,
  2. dass er für die Schweizer, welche die Erfüllung der Militärdienstpflicht mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, eine Befreiung von der Militärdienstpflicht vorsieht, wenn sie bereit sind, einen im Vergleich zur Dauer der Militärdienstpflicht maximal anderthalbfachen Zivildienst zu leisten,
  3. dass er die Schaffung einer eidgenössischen Zivildienstorganisation, die im Dienst der Gemeinschaft steht, anordnet.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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